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Auftragsverarbeitung

durch die Arvato Systems Gruppe

Der Schutz personenbezogener Daten ist von besonderer Bedeutung für uns. Deshalb setzen wir uns für einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit Ihren Daten ein.

Können Sie unsere Dienstleistungen auch nach dem EuGH Urteil vom Juli 2020 („Schrems II“) weiterhin rechtskonform nutzen?

Die Rechenzentren der Arvato Systems befinden sich ausschließlich in Deutschland und unterliegen daher den strengen gesetzlichen Vorgaben der europäischen und deutschen Datenschutzgesetzgebung. Zertifizierungen unserer Rechenzentren sind ebenso selbstverständlich für uns wie die Einbeziehung der gesamte Arvato Systems Gruppe in prozessuale und operative Standards. So bieten wir technische und organisatorische Maßnahmen auf einem hohen Niveau als gruppenweiten Standard an. Durch ein konzerngetragenes ISMS stellen wir das gleiche Sicherheitsniveau in all unseren Einheiten sicher.  


Für die Arvato Systems Gruppe ist der Schutz von Kundendaten immens wichtig und hat höchste Priorität. Der EuGH hat klargestellt, dass die EU Standard-Vertragsklauseln weiterhin als geeignete Garantien im Sinne der DSGVO angesehen werden können. Sofern unsere ausländischen Einheiten im Drittland in Leistungen für Sie eingebunden sind (z. B. 3rd Level Support), partizipieren Sie als Kunde über Ihren mit uns abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag nach wie vor an den abgeschlossenen EU Standard-Vertragsklauseln. Sollte im Einzelfall eine Überprüfung des Schutzniveaus im jeweiligen Drittland angemessen sein, führen wir diese bei unseren Dienstleistern durch.


Informieren Sie sich auf diesen Seiten über die Verarbeitung Ihrer Kundendaten durch Arvato Systems als Auftragsverarbeiter.